Rechtsprechung
   BFH, 19.08.1981 - I R 51/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1847
BFH, 19.08.1981 - I R 51/78 (https://dejure.org/1981,1847)
BFH, Entscheidung vom 19.08.1981 - I R 51/78 (https://dejure.org/1981,1847)
BFH, Entscheidung vom 19. August 1981 - I R 51/78 (https://dejure.org/1981,1847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 1, 19; StAnpG § 14; DBA-USA 1965 Art. II Abs. 2, Art. X Abs. 4, Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Amerikanischer Staatsangehöriger - Wohnsitz in den USA - Doppelte Ansässigkeit - Unselbständige Arbeit im Inland - Inländisches Besteuerungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 145
  • BStBl II 1982, 452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.04.1978 - I R 100/75

    Nichtselbständige Arbeit - Besteuerung - Wohnsitz in den USA -

    Auszug aus BFH, 19.08.1981 - I R 51/78
    Die automatische Gleichstellung eines Aufenthalts i. S. des § 14 Sätze 2 und 3 StAnpG, der im Einzelfall ein nur vorübergehender sein kann, mit dem gewöhnlichen Aufenthalt i. S. des Satzes 1 der Vorschrift kommt jedoch bei der Anwendung des DBA-USA mit Rücksicht auf den in Art. 11 Abs. 2 Satz 2 des Abkommens umschriebenen Begriff des Wohnsitzes nicht in Betracht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. April 1978 I R 100/75, BFHE 125, 59, BStBl II 1978, 425).

    Besondere Umstände, wie sie dem in BFHE 125, 59, BStBl II 1978, 425 entschiedenen Fall dergestalt zugrunde gelegen haben, daß eine auf fünf Monate begrenzte Abordnung in die Bundesrepublik um fünf weitere Monate verlängert worden ist, sind im Streitfall nicht vorgetragen und vom FG nicht festgestellt worden.

    Die Quelle der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit liegt in dem Staatsgebiet, innerhalb dessen die Arbeit ausgeübt und nicht etwa verwertet wird (BFHE 125, 59, BStBl II 1978, 425 mit weiterer Rechtsprechung).

  • BFH, 27.07.1962 - VI 156/59 U

    Vorliegen einer Einkommensteuerpflichtigkeit bei einem Auslandsaufenthalt eines

    Auszug aus BFH, 19.08.1981 - I R 51/78
    In dem Urteil vom 27. Juli 1962 VI 156/59 U (BFHE 75, 447, BStBl III 1962, 429) hat der BFH ausgesprochen, daß für die Beurteilung der Frage, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland aufgegeben worden ist, die Dauer der Abwesenheit von Bedeutung ist, und im Regelfall bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als einem Jahr ein inländischer gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr angenommen werden kann.
  • BFH, 22.06.2011 - I R 26/10

    Gewöhnlicher Aufenthalt kraft Aufenthaltsdauer

    Die Frist, die bei einer Überschreitung rückwirkend auf den ersten Aufenthaltstag als Anknüpfungspunkt für den Tatbestand unbeschränkter Steuerpflicht dient, muss nicht innerhalb eines Kalenderjahres bzw. Veranlagungszeitraums überschritten werden; der 31. Dezember eines Jahres ist daher keine Zeitgrenze für den jeweiligen zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt (Senatsurteil vom 19. August 1981 I R 51/78, BFHE 134, 145, BStBl II 1982, 452; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 7. September 1990 IX K 96/88, EFG 1991, 102; zustimmend z.B. Buciek in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 9 AO Rz 44; Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 9 AO Rz 12).
  • FG Köln, 02.03.2010 - 15 K 4135/05

    Gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO und Art. 4 Abs. 3 Satz 1 DBA Schweiz

    Ob die langen Sommerpausen von eineinhalb bis zwei Monaten zu einer schädlichen Unterbrechung der Aufenthaltsfrist führen (verneinend: Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.09.1975, IV 253/73, EFG 1976, 13 bei einem 2-3monatigen Heimaturlaub eines Gastarbeiters), kann der Senat offen lassen, da für die unwiderlegliche Vermutung des § 9 Satz 2 AO gerade nicht Voraussetzung ist, dass die Sechsmonatsfrist innerhalb eines Kalenderjahres überschritten sein muss (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.08.1981, I R 51/78, BStBl II 1982, 452; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.09.1990, IX K 96/88 , EFG 1991, 102; Tipke/Kruse, AO/FGO, 117. EGL 10/2008, § 9 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht